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139. Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer – GWB)
Link zum Bundesgesetzblatt
Im Zuge dieser Verordnung, bietet Frikus, als vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung ermächtigte Ausbildungsstätte zur Weiterbildung von Berufskraftfahrern, für alle Interessenten ein speziell zusammengestelltes Ausbildungsprogramm im Ausmaß von 35 Stunden an, welches in 5 Module unterteilt ist.
Die Module, welche die erforderlichen Qualifikationen für die Führerscheinklassen C und C1 abdecken, können individuell nach Ihren Bedürfnissen koordiniert und zusammengestellt werden.
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